Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3
Weil in vielen Betrieben regelmäßig wiederkehrende elektrotechnische Aufgaben zu erledigen sind, wurde vom Gesetzgeber beschlossen, dass für gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten, eine „Elektrofachkraft für diese festgelegten Tätigkeiten“ eingesetzt werden darf.
Mit den Lehrgängen „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" (EffT) bieten wir eine Qualifizierung für „Nichtelektriker", die neben der Ausübung ihres Berufes auch gleichartige und sich wiederholende Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln verrichten sollen.
Grundmodul 1 - Fachtheorie
Im Grundmodul 1 zur Ausbildung von Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten erwerben Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen die theoretischen Grundlagen, die Voraussetzung für den Besuch und den Abschluss eines zum Beruf passenden Fachmoduls erforderlich sind.
- Grundlagen der Elektrotechnik mit Praxisübungen
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
- Schutzmaßnahmen gegen direkte und indirekte Berührung mit elektrischen Leitungen
- Prüfung Schutzmaßnahmen nach DIN-VDE 0100 Teil 600, DIN-VDE 0701-0702
- Fachverantwortung
- Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3
- Grundlagen „Erste Hilfe“
- Abschlussprüfung / Abschlussbesprechung
Anmerkung: Wurde das Grundmodul 1 erfolgreich abgeschlossen, ist der Weg frei für das Modul 2 „Allgemeine Fachpraxis“ bzw. die darauf aufbauende „Fachspezifische Praxis“. Die spezifische fachpraktische Ausbildung in den festgelegten Tätigkeiten erfolgt entweder über den Besuch eines eindeutigen Fachmoduls oder durch eine verantwortliche Elektrofachkraft im Betrieb bzw. an den betreffenden elektrotechnischen Betriebsmitteln. Nach Prüfung durch die verantwortliche Elektrofachkraft im Betrieb kann der Mitarbeiter vom Unternehmen als Elektrofachkraft für ....... (festgelegte Tätigkeit) bestellt werden.
Grundmodul 2 - Allg. Fachpraxis
Im Grundmodul 2 werden die notwendigen Grundkenntnisse in der praktischen Arbeit vermittelt.
Grundkenntnisse
- Werkzeuge, Messgeräte
- Pläne, Schaltungen
- Kabel und Leitungen
- Verbindungen
Allgemeine Tätigkeiten
- Herrichten von Leitungen
- Anschließen von Betriebsmitteln
- Leiterverbindungen
- Messen elektrotechnischer Größen an Anlagen u. Betriebsmitteln
- Prüfung der fertigen Arbeiten DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0701/0702
- Fehlersuche
- Arbeitsanweisungen für grundlegende Tätigkeiten
Anmerkung: Wurde das Grundmodul 2 erfolgreich abgeschlossen, ist der Weg frei für die spezifische fachpraktische Ausbildung in den festgelegten Tätigkeiten im Betrieb.
Wiederholungsschulung
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten absolvieren in diesem Lehrgang die verpflichtend vorgeschriebene Wiederholung der fachlichen Unterweisung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3.
Diese Wiederholungsschulung stellt für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen sicher, dass die auszuführenden Tätigkeiten auch nach einiger Praxis und Routine weiterhin sicher und fachkundig ausgeführt werden.
Die Wiederholungsschulung bieten wir mit oder ohne Praxistag an.
- Abstimmung auf Einsatzgebiet notwendig!
- Wiederholung der elektrotechnischen Grundlagen
- Wiederholung sicherheitsrelevanter Vorschriften
- Neuerungen im Vorschriftenwesen
- Besprechung von Schalt- und Klemmplänen
- Praktische Unterweisung
- Besprechung von Problemen in der Praxis
Grundqualifizierung
Modul 1 | 14.06.2021 bis 18.06.2021 Mo - Fr, 8.00 bis 15.00 Uhr | weiter zur Anmeldung |
Modul 2 Allg. Fachpraxis | 21.06.2021 bis 25.06.2021 von 8.00 bis 15.00 Uhr | weiter zur Anmeldung |
Festgelegte Tätigkeiten sind laut Definition bestimmte, gleichartige und sich wiederholende Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln. Diese Tätigkeiten sind vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren und in einer Arbeitsanweisung festzulegen.