Staatlich geprüfte Techniker für Maschinentechnik

Start Vollzeit am 05. August 2024

 

bsw-Fachschule für Technik CHEMNITZ
Kantstraße 4-8
09126 Chemnitz

Tel.: 0371/5333500 oder 0175/7078944

Katrin.Wagner@bsw-mail.de

Die Studiendauer beträgt 2 Jahre in Vollzeit 

Wir starten mit einer Klassenstärke ab 8 Teilnehmern.
Rechtzeitiges Anmelden verhilft Ihnen und uns zu
einer besseren Planungssicherheit.

zur Anmeldung Vollzeit

Vollzeit:

Montag bis Freitag von 7.30. bis 14.30 Uhr

 

 

 

Berufsübergreifender Bereich - Unterrichtsfächer

  • Deutsch
  • Mathematik I
  • Englisch
  • Wirtschaft und Sozialpolitik
  • Evangelische religion, Katholische Religion und Ethik


Berufsbezogener Bereich - Lernfelder

1Materialeigenschaften prüfen und bewerten
2Mechanische Bauelemente und Baugruppen konzipieren
3Produktionsanlagen analysieren und Fertigungsprozesse auswählen
4Bauteile und einfache Baugruppen konstruieren, dokumentieren und für die Fertigung vorbereiten
5Technische Systeme automatisieren
6Bauteile, Baugruppen und Systeme entwerfen, dimensionieren und auswählen
7Energieumwandlungssysteme analysieren und optimieren
8Betriebswirtschaftliche Prozesse planen, steuern und kontrollieren
9cWahlpflichtfeld: Fertigungsabläufe planen, überwachen und dokumentieren
10Ausgewählte Anwendungsprojekte realisieren
11Unternehmen gründen und führen
12Personal planen und führen
13Qualitäts- und Projektmanagement durchführen
14Facharbeit erstellen

FH-Reife (Mathematik II)

Ausbildung der Ausbilder (ADA)
Berufs- und Arbeitspädagogik gem. AEVO

Berufsbild Techniker Maschinentechnik

Die Einsatzgebiete von staatlich geprüften Technikern/Technikerinnen für Maschinentechnik sind sehr vielfältig und es bieten sich zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten, auch branchenübergreifend.

Der Schwerpunkt der Aufgabengebiete liegt in den Bereichen Konstruktion und Entwicklung sowie Fertigung. Darüber hinaus koordinieren sie die Beschaffung und Bereitstellung von Fertigungsmitteln und Maschinen und überwachen die Montage und Qualitätssicherung. Dabei beachten sie stets technische, betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte, ebenso wie Gesetze, Sicherheitsbestimmungen und Normen.

Zudem besitzen Staatlich geprüfte Techniker / Technikerinnen die Kompetenz und Voraussetzung für die Gründung und selbstständigen Führung eines  eigenen Handwerksbetriebes oder sonstigen gewerblichen Unternehmens oder die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

  • in Unternehmen des Sondermaschinenbaus, Maschinen- und Anlagenbaus
  • in Unternehmen des Werkzeugbaus sowie der Fahrzeugtechnik und der dazugehörigen Zulieferindustrie
  • in Unternehmen des Metallbaus, der Fertigungstechnik, der Energietechnik oder Kunststofftechnik
  • in Betriebe der Feinwerktechnik, der Steuer- und Regelungstechnik und der Medizintechnik
  • in Ingenieurbüros, in Berufsschulen
  • seltener, dennoch mögliche Tätigkeitsfelder sind Forschungseinrichtungen, Universitäten, Verbände, Kammern, oder Bereiche des öffentlichen Dienstes
  • Produktentwicklung und -gestaltung
  • technologischen Fertigungsvorbereitung
  • Fertigungsüberwachung
  • Qualitätssicherung
  • Überwachung des Betriebs von Maschinen und Anlagen
  • Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Anlagen
  • Einkauf, Verkauf und Service von Anlagen, Maschinen, Baugruppen und technischen Erzeugnissen
  • Firmengründung und Führung eines eigenen Handwerkbetriebes oder sonstigen gewerblichen Unternehmens

Ziel der Fachschulfortbildung

Sie streben eine Führungspositionen oder eine selbstständige Tätigkeit an. Sie wollen umfassend qualifiziert sein, um Veränderungsprozesse im organisatorischen und technologischen Managementbereich mitzugestalten. Sie möchten in der Lage sein, übergreifende Aufgaben im mittleren Management souverän zu koordinieren, Herausforderungen vorausschauend zu erkennen, zu analysieren und lösungsorientierte Entscheidungen zu treffen.

Der Abschluss "Staatlich geprüfter Techniker/-in"

Das Fachschulstudium endet mit einer staatlichen Prüfung, die aus vier allgemeinbildenden, vier fachbezogenen Fächern sowie einer Projektarbeit (Technikerarbeit) inklusive Kolloquium besteht.

Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Absolventen die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker für Maschinentechnik / Staatlich geprüfte Technikerin für Maschinentechnik" zu tragen.

Das Kompetenzniveau ist am 31. Januar 2012 auf Stufe 6 von 8 des Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen (EQR / DQR) eingeordnet wurden. Die Abschlüsse Staatlich geprüfter Techniker und Bachelor stehen auf gleicher Niveaustufe

 

Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldemodalitäten

ZulassungsvoraussetzungenAnmeldemodalitäten

Fachkräfte, die über einen einschlägig anerkannten Berufsabschluss verfügen und
mindestens eine einjährige Berufspraxis nachweisen können, erfüllen die Voraussetzung
für eine Aufnahme an unserer Fachschule.

Alternativ kann auch zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung
in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf besitzt sowie eine mindestens fünfjährige
praktische Tätigkeit im gewerblich-technischen Bereich. Liste der Zugangsberufe finden Sie hier.

Für die Anmeldung an unserer Fachschule sind folgende Unterlagen einzureichen:

  •  ausgefülltes Anmeldeformular der bsw-Fachschule für Technik
  •  Bewerbungsschreiben
  •  Tabellarischer Lebenslauf
  •  zwei Passbilder
  •  Beglaubigte Kopien von Zeugnissen der Realschulausbildung, Berufsausbildung und Gesellenbrief
  •  Tätigkeitsnachweise bzw. Arbeitszeugnisse
 

Förderung und Hilfreiche Links zur Förderung

FörderungHilfreiche Links zur Förderung

Bei Vorliegen von persönlichen Voraussetzungen kann Förderung beantragt werden, gemäß:

  • BAföG (Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz)
  • Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
  • SGB (Sozialgesetzbuch)
  • SVG (Soldatenversorgungsgesetz)
  • bei Rehabilitationsstellen der Deutschen Rentenversicherung
 
  
Rechtliche Grundlagen: Die Ausbildung an Fachschulen ist landesrechtlich geregelt. Die Fachschulordnung und den Rahmenlehrplan können Sie hier einsehen.